Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Treamstays für Eigentümer von Ferienimmobilien.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Treamstays LLC (nachfolgend „Treamstays“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Eigentümer“) über die Verwaltung, Vermarktung und/oder Vermittlung von Ferienimmobilien.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Eigentümers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Treamstays stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Maßgebliche Sprachfassung ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient der Verständlichkeit; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
2. Leistungen von Treamstays
(1) Treamstays erbringt – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere folgende Leistungen:
- Vermarktung und Präsentation der Ferienimmobilie (z. B. Inserate, Fotos, Texte, Veröffentlichung auf Buchungsplattformen und der eigenen Website);
- Vermittlung von Gästen und Abwicklung von Buchungsanfragen;
- Koordination von Check-in/Check-out, Reinigung und Instandhaltung [sofern beauftragt];
- Kommunikation mit Gästen sowie Beschwerde- und Schadensmanagement [sofern beauftragt];
- Unterstützung bei Preisgestaltung und Belegungsoptimierung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Verwaltungs-/Vermittlungsvertrag bzw. dem gewählten Leistungspaket. Treamstays schuldet ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen bestimmten Buchungs- oder Umsatzerfolg.
(3) Im Ertragspotenzial-Rechner sowie in sonstigen Unterlagen genannte Ertragswerte sind unverbindliche Schätzungen auf Basis von Marktdaten und stellen keine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie dar.
3. Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung des Verwaltungs-/Vermittlungsvertrags bzw. durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Treamstays zustande.
(2) Der Eigentümer sichert zu, zur Beauftragung berechtigt und Eigentümer bzw. verfügungsbefugt über die Immobilie zu sein.
4. Pflichten und Mitwirkung des Eigentümers
(1) Der Eigentümer stellt Treamstays alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung (z. B. Objektdaten, Ausstattung, behördliche Genehmigungen, Versicherungsnachweise).
(2) Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Vermietung der Immobilie rechtlich zulässig ist (insbesondere widmungs-, bau-, gewerbe- und steuerrechtliche Vorgaben sowie etwaige Auflagen für die Kurzzeitvermietung) und dass die Immobilie sich in einem vermietbaren, sicheren und sauberen Zustand befindet.
(3) Der Eigentümer hält die Immobilie ausreichend versichert (insbesondere Haftpflicht- und Gebäude-/Inventarversicherung). [Details/Mindestdeckung: _____]
5. Vergütung und Provision
(1) Für die Leistungen von Treamstays gilt die im individuellen Vertrag vereinbarte Vergütung, in der Regel eine Provision in Höhe von [___ %] der vermittelten Netto-Mieteinnahmen bzw. [Pauschale/Modell _____].
(2) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Beträge [zzgl./inkl.] der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Paket umfasst sind, werden gesondert nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.
6. Abrechnung und Auszahlung
(1) Treamstays rechnet die Mieteinnahmen [monatlich/im vereinbarten Intervall] gegenüber dem Eigentümer ab und zahlt den dem Eigentümer zustehenden Betrag nach Abzug der Provision und vereinbarter Kosten innerhalb von [___] Tagen auf das vom Eigentümer bekannt gegebene Konto aus.
(2) Treamstays stellt dem Eigentümer eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung. [Hinweis: Die konkrete Zahlungs- und Abrechnungsabwicklung – auch im Verhältnis zur US-Gesellschaft – ist noch festzulegen und vertraglich/steuerlich zu klären.]
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf [unbestimmte Zeit / die Dauer von ___] geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von [___] zum [Monatsende/Quartalsende] gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der [Text-/Schrift-]form. Bereits bestätigte Gästebuchungen sind nach Vertragsende ordnungsgemäß abzuwickeln; die Provision hierfür bleibt bestehen.
8. Haftung
(1) Treamstays haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Treamstays nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. [Optionale Haftungshöchstgrenze: _____]
(3) Für das Verhalten von Gästen, für Schäden an der Immobilie durch Gäste oder für entgangene Einnahmen infolge ausbleibender Buchungen haftet Treamstays nicht, soweit Treamstays diese nicht zu vertreten hat.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://treamstays.com [Link Datenschutz].
10. Höhere Gewalt
Treamstays haftet nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Plattformen Dritter).
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – [Ort _____], Österreich. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der [Text-/Schrift-]form.